
Für den Wegfall des besonderen Rentenrechts Ost
Fast 20 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit ist es an der Zeit, die Unterschiede beim Rentenrecht zwischen Ost und West aufzuheben.
Durch den Wegfall des besonderen Rentenrechts Ost bekommen die ostdeutschen Rentner endlich die starke Anhebung der Altersbezüge, die ihnen schon Anfang der 90er Jahre versprochen worden ist. Auch wenn die Löhne und Gehälter zwischen Ost und West nicht angeglichen sind, sollen wenigstens die Renten angeglichen sein.
Die Verbesserung der Einkommenssituation der Rentner in den neuen Ländern ist gerecht, da hierdurch Nachteile ausgeglichen werden. So haben Rentner im Osten Deutschlands weniger private Vorsorge betreiben können und zudem sind betriebliche Altersversorgungssysteme immer noch weniger verbreitet.
In den neuen Ländern haben nicht nur ältere Menschen den Eindruck, sie würden durch das unterschiedliche Rentenrecht zu Bürgern zweiter Klasse. Das soll nun beendet werden.
Auch die Arbeitnehmer im Westen Deutschlands empfinden die Hochwertung der Entgelte ostdeutscher Beschäftigter als ungerecht. Das gilt ganz besonders im Blick auf Branchen, in denen es bereits zu einer Angleichung der Löhne und Gehälter gekommen ist sowie im Blick auf die auch im Westen gegebenen Unterschiede zwischen den Regionen.
Eine Erhöhung der Renten in den neuen Ländern würde dort die Kaufkraft stärken und so gerade in den schwächer entwickelten Regionen Deutschlands positive wirtschaftliche Wirkungen entfalten.
Gegen den Wegfall des besonderen Rentenrechts Ost
Es darf gegenwärtig keinen Wegfall des Sonderrentenrechts Ost geben, weil die Unterschiede bei den Löhnen und Gehältern zwischen Ost und West noch zu groß sind. Eine Abkoppelung der Renten von der Einkommensentwicklung wäre ungerecht gegenüber den heutigen Arbeitnehmern, die auch nur Beiträge von den tatsächlich vorhandenen Löhnen zahlen können.
Die aus der größeren Anzahl an Arbeitsjahren bei ostdeutschen Rentnern erwachsenden höheren Auszahlungsbeträge rechtfertigen das noch längere Festhalten am niedrigeren Rentenwert Ost. Altersarmut ist in den nächsten Jahren im Osten weniger verbreitet als im Westen.
Der Wegfall des besonderen Rentenrechts Ost benachteiligt die heutige Arbeitnehmergeneration im Osten. Sie würden nach dem Wegfall nur noch geringere Rentenansprüche erwerben. Die noch bestehenden Lohn- und Einkommensunterschiede zwischen Ost und West würden so dauerhaft negative Wirkungen bei den Ansprüchen der künftigen Rentnergeneration erzeugen. Gleichzeitig würde diese Generation heute als Arbeitnehmer oder Steuerzahler die Rentenerhöhung der heutigen Rentnergeneration mitfinanzieren müssen. Hier entsteht eine doppelte Benachteiligung.
Der Vorschlag ist auch ungerecht, weil die jetzige Rentnergeneration in den neuen Ländern viel weniger von Arbeitslosigkeit betroffen ist als die heutige Arbeitnehmergeneration und daher bei dieser ohnehin niedrigere Rentenansprüche bestehen werden.
Der Wegfall des besonderen Rentenrechts Ost wird politisch ausschließlich als Forderung nach einer Rentenerhöhung für ostdeutsche Rentner verstanden. Das wird die mentale Spaltung zwischen Ost und West eher vertiefen. Schon jetzt findet ein gewaltiger West-Ost-Transfer in der gesetzlichen Rentenversicherung zu Gunsten des Ostens statt. Angesichts der finanziellen Mehrbelastung ist mit einer politischen Akzeptanz bei den Beitrags- und Steuerzahlern im Westen nicht zu rechnen.
Der Vorschlag ist auch konjunkturpolitisch ohne Wirkung. Jede Mehrausgabe muss durch zusätzliche Beiträge oder Steuern erwirtschaftet werden.